Abgeschoben! Deutschland schickt Verbrecher nach Afghanistan zurück

Mitten in der Nacht, auf direktem Weg nach Kabul – die Bundesregierung macht Ernst und wirft kriminelle Ausländer aus dem Land!

In der Nacht zum 28. April 2026 hob ein Charterjet ab – und an Bord saßen 25 Männer, die in Deutschland nichts mehr verloren hatten. Mörder, Vergewaltiger, Drogenhändler: Die Bundesregierung hat sie kurzerhand nach Afghanistan abgeschoben. Mit einer Maschine der türkischen Airline Freebird Airlines, Zwischenstopp in Trabzon, direkt in die Hände der Taliban. Schluss, aus, Auf Wiedersehen!

Drei Flieger, klare Ansage

Es ist bereits der dritte Abschiebe-Flieger in dieser Legislaturperiode – und die Botschaft ist unmissverständlich. Den Anfang machte im Juli 2025 ein Großeinsatz mit sage und schreibe 81 Personen an Bord. Kostenpunkt: knapp 590.000 Euro. Im Februar 2026 folgte der nächste Flug mit 20 Abzuschiebenden – rund 366.000 Euro weg. Und jetzt der dritte Streich. Was der April-Flug gekostet hat? Das Bundesinnenministerium schweigt. Typisch!

Fest steht: Die Männer, die auf dem jüngsten Flug saßen, sind alles andere als harmlose Zeitgenossen. Totschlag, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Drogendelikte – rechtskräftig verurteilt, vollziehbar ausreisepflichtig. Und trotzdem waren sie noch hier. Bis jetzt.

Deal mit den Taliban – ist das nicht verrückt?

Klingt bizarr, ist aber so: Die rechtliche Grundlage für die Abschiebungen ist eine Vereinbarung mit den Taliban – jener Terrortruppe, die seit August 2021 Afghanistan mit eiserner Faust regiert. Offizielle diplomatische Beziehungen? Fehlanzeige! Trotzdem werkelt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) munter mit der de-facto-Regierung zusammen und nennt die Absprache eine „verlässliche Grundlage für direkte und dauerhafte Rückführungen".

Was mit den Abgeschobenen in Afghanistan passiert? Das Ministerium antwortet auf Nachfragen schlicht nicht. Kein Kommentar, keine Auskunft, nichts.

Millionen für die, die gehen sollen – und für die, die warten dürfen

Während die einen abgeschoben werden, dürfen andere noch einreisen – zumindest vorerst. Wer eine Aufnahmezusage aus früheren Bundesregierungen in der Tasche hat, kommt noch ins Land. Zwischen April 2025 und März 2026 reisten so mehrere Hundert Afghanen legal nach Deutschland ein.

Und das kostet. Allein die Unterbringung von Wartenden in Pakistan schlug 2024 mit satten 42,2 Millionen Euro zu Buche – Tendenz im Jahr 2025 weiterhin happig. Neue Zusagen gibt es laut Koalitionsvertrag keine mehr. Manche bereits erteilten Zusagen wurden sogar widerrufen – die Betroffenen klagen dagegen vor Gericht. Was das alles kostet? Wird laut Regierung nicht erfasst. Na, herzlichen Glückwunsch!

Konsequenz oder Kalkül?

Dobrindt feiert die Abschiebungen als Umsetzung des Koalitionsvertrags und als Beweis, dass der Rechtsstaat Zähne zeigt. Kritiker dagegen fragen laut: Wie kann Deutschland Menschenrechte predigen und gleichzeitig Menschen an ein Regime ausliefern, das Frauen unterdrückt und politische Gegner verfolgt?

Eine Antwort bleibt die Bundesregierung schuldig. Die nächste Abschiebemaschine rollt trotzdem schon auf die Startbahn zu.


Keine Vollstreckung im Ausland

Es gibt kein Abkommen mit den Taliban, nach dem afghanische Behörden deutsche Urteile anerkennen oder vollstrecken müssten. Mit der Landung in Kabul endet die Zuständigkeit der deutschen Justiz für den weiteren Strafvollzug. 

Situation nach der Ankunft in Kabul

Berichten zufolge werden Abgeschobene nach der Landung oft zunächst von den afghanischen Behörden (Taliban) in Empfang genommen und festgehalten. Dies dient primär der Identitätsfeststellung und Überprüfung, ob gegen die Person in Afghanistan eigene Straftaten vorliegen.

Liegt in Afghanistan nichts gegen sie vor, werden sie in der Regel nach einiger Zeit an Angehörige übergeben oder freigelassen.

Das sogenannte Handgeld (oft in Höhe von 1.000 Euro pro Person) sorgt regelmäßig für Diskussionen. Die Bundesregierung und die zuständigen Bundesländer zahlen diesen Betrag jedoch nicht freiwillig oder als Belohnung, sondern aufgrund strikter rechtlicher Vorgaben.

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