Die Bundesregierung und das Völkerrecht im Schatten des Iran-Krieges
Was die Bundesregierung im Iran-Konflikt tut, ist kein Zufall – aber es ist auch nicht ohne Widersprüche. Sie fährt zweigleisig: Politisch geht sie auf Distanz, juristisch weicht sie aus. „Das ist nicht unser Krieg", heißt es einerseits mit Nachdruck. Ob die Angriffe aber gegen das Völkerrecht verstoßen – dazu schweigt man sich lieber aus. Dieses Schweigen hat System. Und es hat seinen Preis.
Was das Völkerrecht sagt – und was die Regierung daraus macht
Das Gewaltverbot der UN-Charta ist keine Fußnote des internationalen Rechts. Es ist eine seiner tragenden Säulen. Militärische Gewalt ist verboten, ihre Androhung ebenso – es sei denn, ein Staat verteidigt sich selbst oder der Sicherheitsrat hat grünes Licht gegeben. Beides liegt im Fall der Angriffe auf Iran nicht vor. Das sehen nicht nur Völkerrechtler so, sondern auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags – also die hauseigene Expertise des Parlaments. Die Rechtslage wäre damit eigentlich ziemlich klar. Nur: Die Bundesregierung tut so, als wäre sie es nicht.
Warum Berlin sich nicht festlegen will
Die Gründe dafür sind weniger juristisch als geopolitisch. Deutschland ist eingebettet in ein Bündnissystem, in dem die Vereinigten Staaten den Ton angeben. Wer die Angriffe offen als völkerrechtswidrig benennt, stellt sich nicht nur auf die Seite des Rechts – er stellt sich auch gegen zentrale Partner. Und genau das will die Bundesregierung vermeiden.
Also wählt sie den Weg der vorsichtigen Formulierungen: Man „nimmt zur Kenntnis", man „prüft die Lage", man „ruft alle Seiten zur Deeskalation auf". Diplomatisch klingt das professionell. Inhaltlich sagt es fast nichts. Es sind Sätze, die politisches Handeln simulieren, ohne sich festzulegen.
Der Preis der Mehrdeutigkeit
So verständlich diese Vorsicht aus bündnispolitischer Sicht sein mag – sie hat Nebenwirkungen. Und die sind nicht gering.
Da ist zunächst die Frage der Glaubwürdigkeit. Deutschland beruft sich gern auf die „regelbasierte internationale Ordnung". Ein schöner Begriff, solange die Regeln auch dann gelten, wenn Verbündete sie brechen. Tun sie das aber offensichtlich, und Berlin schaut weg oder murmelt etwas von „komplexer Lage", dann entsteht der Eindruck doppelter Standards. Verstöße Russlands oder Chinas werden laut und deutlich verurteilt, bei westlichen Partnern wird plötzlich differenziert. Für den globalen Süden – für Staaten in Afrika, Asien, Lateinamerika – ist diese Asymmetrie längst kein Geheimnis mehr. Sie wird registriert, kritisiert und politisch genutzt.
Dann ist da die innenpolitische Wirkung. Wenn die Regierung keine klare Position bezieht, entsteht ein Vakuum. Und Vakuum in der Politik wird immer gefüllt – nur eben nicht von der Regierung selbst, sondern von anderen. Oppositionelle Stimmen verurteilen die Angriffe deutlich als völkerrechtswidrig. Die Regierung bleibt bewusst vage. Das Ergebnis ist keine ausgewogene Debatte, sondern Polarisierung. Die Frage verschiebt sich: Weg von „Was sagt das Recht?" hin zu „Auf wessen Seite stehst du?"
Verantwortungsethik oder Verantwortungsvermeidung?
Man kann der Bundesregierung zugutehalten, dass Außenpolitik selten nach dem Lehrbuch funktioniert. Wer einen Verbündeten öffentlich der Rechtsverletzung bezichtigt, riskiert diplomatischen Schaden: weniger Einfluss bei Verhandlungen, weniger Kooperation in der Sicherheitspolitik, weniger Spielraum in künftigen Krisen. Das ist kein triviales Argument. Außenpolitik ist Abwägung, nicht Absolutismus.
Aber wo hört kluge Zurückhaltung auf – und wo beginnt die systematische Aushöhlung von Normen, auf die man sich selbst beruft? Diese Grenze lässt sich nicht abstrakt ziehen. Doch wenn selbst eindeutige Fälle nicht mehr eindeutig benannt werden, dann ist die Grenze vermutlich schon überschritten.
Das eigentliche Dilemma
Was hier sichtbar wird, ist ein Grundkonflikt, der Deutschland seit Jahrzehnten begleitet: Der Anspruch, zugleich normative Kraft und verlässlicher Bündnispartner zu sein. In ruhigen Zeiten lässt sich beides gut vereinbaren. In Krisenzeiten nicht. Dann muss man sich entscheiden – oder man tut so, als müsste man es nicht.
Genau das tut die Bundesregierung gerade. Der Verzicht auf eine klare rechtliche Einordnung ist keine bloße Kommunikationsentscheidung. Er ist eine Prioritätensetzung. Bündnistreue schlägt Rechtsklarheit. Ob das klug ist, kann man debattieren. Dass es ein Preis hat, steht außer Frage.
Ein Weg, der sich selbst untergräbt?
Kurzfristig mag diese Strategie funktionieren. Sie vermeidet diplomatische Reibung, hält Gesprächskanäle offen, wahrt den Schein der Geschlossenheit. Aber was bleibt langfristig von einer Außenpolitik, die sich auf das Recht beruft, es aber im Ernstfall nicht beim Namen nennt? Die Verbindlichkeit von Normen lebt davon, dass sie auch dann gelten, wenn es unbequem ist. Alles andere ist Rhetorik.
Die Bundesregierung steht vor einer Wahl, die sie nicht treffen will. Aber nicht zu wählen ist auch eine Wahl – nur eben eine, die am Ende niemandem nützt. Nicht dem Recht. Nicht der Glaubwürdigkeit. Und nicht der Ordnung, die man zu verteidigen vorgibt.